Was darf ich mit der Klasse fahren?
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Dreirädrige
Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen: max. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
mit Motoren-/Antriebsarten:
Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm
andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel): max. 4 kW Nutzleistung
Elektromotor max.: 4 kW Nenndauerleistung
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Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die
Fahrerlaubnis beizufügen sind
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Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
Mindestalter
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16 Jahre |
Vorbesitz
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- |
Eingeschlossene Klassen
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Die Klasse S ist nur
in den Klassen B und T eingeschlossen, nicht aber in den
Motorradklassen und der Klasse L |
Ausbildung
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Theorie und Praxis |
Wie lange dauert Die Ausbildung mindestens
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Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist
abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem
Lernfortschritt)
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Prüfung
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Theorieprüfung:
bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung
nicht bestanden.
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung
nicht bestanden.
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 30 Minuten
(Prüfungsinhalt: Fahren innerorts)
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Wissenswertes
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Die Führerscheinklasse S wurde zum 01.02.2005 eingeführt.
Zulassung:
Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei; benötigen aber eine
Betriebserlaubnis;
dürfen mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden
Helmpflicht:
Fahrer und Beifahrer von dreirädrigen Kleinkrafträdern sind wie
alle anderen Motorradfahrer verpflichtet, einen Helm zu tragen.
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ohne Aufbau (z.B. Quad)
ist das Tragen eines Schutzhelmes in jedem Fall sinnvoll. Häufig
wird das Tragen des Schutzhelmes über die Betriebserlaubnis
vorgeschrieben.
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